Nachfolgeplanung – für den Ernstfall richtig vorsorgen

Testament, Nachlass, Erbe – Themen, die man gerne vor sich her schiebt und sich einredet, es gäbe noch ausreichend Zeit sich darum zu kümmern. Doch das Leben spielt manchmal anders als geplant. Und schon kann der Ernstfall eintreten: Praxisinhaber:innen versterben ohne den Nachlass im Vorfeld geregelt zu haben. Die Hinterbliebenen haben so nicht nur den Verlust zu bewältigen, sondern stehen im Zweifel vor der Herausforderung den Nachlass zu verantworten. Sorgen Sie daher frühzeitig vor und setzen Sie sich mit Ihrer Nachfolgeplanung auseinander. Sie finden nachfolgend eine Zusammenfassung als Informationsstütze, im Einzelfall empfehlen wir eine entsprechende Rechtsberatung.

 

Notfallordner anlegen

Es empfiehlt sich, einen Ordner anzulegen mit allen wichtigen Informationen und Unterlagen zur Praxis. Auch Ansprechpartner:innen mit Kontaktmöglichkeiten für die verschiedenen Bereiche und Aufgaben sollten darin hinterlegt werden, bspw. den Kontakt des Steuerbüros, der Bank und der Rechtsanwaltskanzlei sowie Vertrauenspersonen (bspw. ärztliche Kolleg:innen) etc.  

 

Externen Beistand hinzuziehen 

Den Nachlass und das Testament entsprechend frühzeitig zu regeln und zu organisieren bedarf in vielen Fällen einer Beratung von Expert:innen, bspw. von einer Finanzberatung, einer Bank oder einen Rechtsanwaltskanzlei. Ebenfalls hilfreich können die Betreuungsstellen in den Landratsämtern oder in der städtischen Verwaltung sein.

Diese Expert:innen können die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen und gemeinsam mit Ihnen festlegen, welche Maßnahmen für Sie und Ihre Praxis die Richtigen sind. 

 

Mit begünstigten Erben sprechen und informieren

Sobald der Notfallordner angelegt ist und auch der Nachlass bzw. das Testament geregelt ist, sollte im besten Fall mit den Erben gesprochen werden. So dass diese wissen, wo sich die Unterlagen befinden, was vereinbart wurde und wie genau die Vorstellungen des Vererbers sind. Hierbei ist wichtig, auch entsprechende Vollmachten, bspw. für Konten, für die jeweiligen Personen aufzusetzen, sodass diese im Ernstfall handlungsbefugt sind. Die Vollmachten können individuell ausgestaltet sein. Zudem sollten die Vollmachten an einem sicheren Ort hinterlegt werden, sodass auf diese nur im Notfall zurückgegriffen werden kann.

 

Quelle: 

Podcastfolge mit Christian Hirschbolz, Abteilungsdirektor Private Banking und Certified Financial Planner (CFP) bei DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft

 

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