Sichere Patientenkommunikation – Holen Sie sich die Einwilligung zu Terminerinnerungen ein

Liebe Community,

 

mit der richtigen Patientenkommunikation steigern Sie die Patientenbindung an Ihre Praxis und reduzieren dabei auch noch Terminausfälle. Um einen reibungslosen Informationsfluss mit Ihren Patient:innen zu ermöglichen, ist es jedoch wichtig, dass Sie sich vorher die Einwilligung zu Terminerinnerungen und Recalls per SMS und E-Mails einholen. Bei einer telefonischen Buchung reicht eine mündliche Einwilligung der Patient:innen nicht aus. Eine schriftliche Einwilligung ist einzuholen, sobald die Patient:innen in der Praxis vorstellig waren.

 

Grundsätzlich ist der Versand von Benachrichtigungen für jede:n Patient:in deaktiviert. Sie können die Benachrichtigungen aktivieren, indem Sie bei der Terminvergabe den Versand von SMS und E-Mails mit "Ja" bestätigen. 

 

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Sie können die persönliche Benachrichtigung einzelner Patient:innen auch nachträglich anpassen, indem Sie den Schieberegler in der Patientenkarte manuell betätigen.

 

 

 

Patient:innen, die online über einen eigenes Doctolib Konto buchen, erhalten immer Erinnerungen. Sie werden bei Anlegung des Kontos über diese Funktion informiert und stimmen zu. Wird dies nicht mehr gewünscht, kann die Einwilligung durch eine Mitteilung an die Praxis widerrufen werden.

 

 

Wir richten uns nach den deutschen und europäischen Bestimmungen über den Schutz personenbezogener Gesundheitsdaten, insbesondere nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Laden Sie sich hier die Datenschutzinformationen sowie eine Mustereinwilligung zu Terminerinnerungen für Ihre Patient:innen herunter.

 

🇩🇪 Patienteninformationen auf Deutsch herunterladen

🇬🇧 Patienteninformationen auf Englisch herunterladen

 

 

Haben Sie Fragen zu den Einwilligungen oder möchten Sie weiteres Feedback mit uns teilen? Kommentieren Sie gerne diesen Artikel! Weitere Informationen zu dem Versand und den Benachrichtigungen an Ihre Patient:innen finden Sie hier.

 

 

Viele Grüße

Evelin von Doctolib

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Sehr geehrte Evelin,

nach Information der Berliner Datenschützer ist eine mündliche Zustimmung zur Terminerinnerung leider nicht gültig und damit nicht zu empfehlen. Wir deaktivieren dieses und aktivieren es erst nach schriftlicher Zustimmung in der Praxis. Leider geht dadurch der Sinn einer Terminerinnerung verloren, aber die Berliner (Datenschützer) möchten es gerne so haben.

 

Mit freundlichen Grüßen 

D. Jacob