Online-Schulung “Expertentipps zur Abrechnung der Videosprechstunde nach EBM” – Videoaufzeichnung

Liebe Community,

 

hat Ihnen unsere Online-Schulungen bei der Abrechnung der Videosprechstunde bereits weitergeholfen? Wir freuen uns sehr über das große Interesse und Ihre rege Teilnahme. 

 

Falls Sie die letzte Online-Schulung am 22. September zum Thema "Abrechnung der Videosprechstunde nach EBM" verpasst haben oder sich diese noch einmal anschauen möchten, haben wir in diesem Artikel die wichtigsten Informationen für Sie noch einmal zusammengetragen. 

 

Laura Sperling, Abrechnungsberaterin bei BFS health finance, hat wertvolle Einblick rund die EBM-Abrechnung im Rahmen der Videosprechstunde gegeben. Insbesondere hat sie dabei die Auswirkungen der erst kürzlich abgeschlossenen Honorarverhandlungen einfließen lassen.

Sie können sich zunächst die Aufzeichnung der Schulung in voller Länge noch einmal anschauen:

 

 

Da uns auch dieses Mal zahlreiche Fragen erreicht haben, haben wir haben wir in Zusammenarbeit mit BFS health finance alle Antworten für Sie zusammengetragen. Wenn Sie beim letzten Mal nicht live dabei sein konnten, haben Sie so ebenfalls die Möglichkeit, die Informationen und Tipps für sich zu nutzen.

 

Ihre Fragen aus der vergangenen Schulung

  1. Wie oft kann ich die Chronikerpauschale abrechnen?
    Die Chronikerpauschale kann einmal im Behandlungsfall abgerechnet werden, sofern die Abrechnungsvoraussetzungen erfüllt sind.

  2. Wie hoch ist die Vergütung pro Kontakt?
    Dies ist abhängig von den Leistungen, die abrechnungsfähig sind (z.B. variieren die Grundpauschalen hinsichtlich des Alters der Patienten). Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserem E-Book. Dieses wird in zwei Wochen aktualisiert und wird dann auch hier verlinkt.

  3. Gibt es eine direkte Gegenüberstellung zwischen Honorar rein telefonisch und per Video? 
    Im Rahmen der Videosprechstunde sind mehrere Leistungen am selben Tag berechnungsfähig. Diese können sehr individuell sein: Betrachtet man die Leistungen alleinig kommt für die GOP 01450 4,45 € in Betracht, für die GOP 01435 9,79 €. Die GOP 01435 ist aber im Quartal nicht neben einer Grundpauschale berechnungsfähig (Ausnahme: in BAG)

  4. In welche Gruppe fällt die Strahlentherapie?

    Die Strahlentherapie fällt in Gruppe 1. Kommt es im laufenden Quartal ausschließlich zu Kontakten im Rahmen der Videosprechstunde wird ein Abschlag i.H.v. 20 % auf die Grundpauschale seitens der KV vorgenommen. Weitere Informationen zu den Abschlägen je nach Fachgruppe finden Sie in diesem Artikel oder in unseren FAQ’s.

  5. Kann in der Strahlentherapie bei einer Videokonferenz die GOP 25214 + 01450 + 01102 + 51030 + 40128 parallel abgerechnet werden, sollten alle Leistungen in 1 Sitzung erfolgen?
    Sofern alle Leistungsinhalte erfüllt sind, ist diese Kombination möglich

  6. Kann ein Patient theoretisch jeden Tag einen Termin zur Videosprechstunde vereinbaren und ist dies abrechenbar?
    Jeder Kontakt in der Videosprechstunde kann mit der GOP 01450 gekennzeichnet und abgerechnet werden. In welcher Häufigkeit der Patient an der Videosprechstunde teilnimmt ist dabei irrelevant.

  7. Ist es richtig, dass ab Oktober nur die GOP 01451 wegfällt?
    Ja, das ist richtig. Die GOP 01444 hingegen wurde vom Bewertungsausschuss (Sitzung am 15.09.2021) aufgrund des "Digitale-Versorgung-und-PflegeModernisierungs-Gesetz (DVPMG)" bis zum 31.12.2022 verlängert.

  8. Sind die erwähneten Portoziffern auch bei Versendung eines Rezeptes möglich?
    Ja, das ist korrekt.

  9. Ist es möglich, auch die 88240 abzurechnen, wenn das Gespräch im Rahmen einer Covid19-Infektionsbeteruung geschieht?
    Alle ärztlichen Leistungen, die aufgrund des klinischen Verdachts auf eine Infektion oder einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus erforderlich sind an allen Tagen mit der Ziffer 88240 zu dokumentieren. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. In welcher Form die Behandlung (in der Praxis, telefonisch, per Videosprechstunde) erfolgt, ist nicht maßgeblich

  10. Haben Sie Tipps zur besseren Abrechnung der Videosprechstunde? Ist es ratsam, Patienten aktiv zu terminieren?
    Definitiv! Sprechen Sie über die Videosprechstunde und schulen Sie auch ihr Praxispersonal zu den Vorteilen. Hier finden Sie unsere Info-PDFs für Patienten und für Ihr Personal. Indem Sie Patienten proaktiv ansprechen und terminieren, können Sie aktiv Einfluss nehmen und entscheiden und wissen am Ende des Tages selbst, mit wem und aus welchem Grund sie die Videosprechstunde durchführen.

  11. Ist es im Rahmen des Datenschutzes möglich, die Versicherungskarte auch abzufotografieren oder müssen die Daten schriftlich erfasst werden?
    Sie können die Patienten bitten, dass diese ihnen ein Foto der eGK vorab per Mail schicken oder via Doctolib hochladen. Dann haben Sie die Datei bereits im Videosprechstundentermin angehängt und eine Patientenakte könnte vorab schon erstellt werden. In diesem Artikel wird erklärt, wie man Dokumente von den Patienten erhält oder ihnen Dokumente teilt. 

  12. Spezifisch zur KV Bayern: Ich musste zusätzlich zur Grundpauschale ein “V” an die Ziffer anfügen? Ist das noch so? Ferner Fehlermeldung bei Eingabe 18311 und 01450.
    Die Grundpauschale erfordert keine Buchstabenkennung. Die KV Bayern gibt auf ihrer Seite eine Übersicht welche Leistungen im Rahmen der Videosprechstunde mit einem Buchstaben gekennzeichnet werden müssen. Das "V" steht dabei für den Kontakt der Videosprechstunde.

  13. Spezifisch zur KV Bayern: Das “V” nimmt man dann wieder weg, wenn der Patient dann noch einmal persönlich erscheint?
    Alle Leistungen, die im Rahmen der Videosprechstunde abgerechnet wurden und für diese eine Buchstabenkennung erforderlich war, bleiben für den jeweiligen Tag so stehen. Einzig die GOP 88220 ist zu entfernen, sobald der Patient im laufenden Quartal in der Praxis behandelt wird.

  14. Müssen die GKV Patienten per Ersatzverfahren angelegt werden?
    Der Versicherte bestätigt mündlich das Bestehen des Versicherungsschutzes, die Unterschrift entfällt. Die Praxis erhebt dabei die Versichertendaten und rechnet im Ersatzverfahren ab.Das Verfahren findet keine Anwendung, wenn der Arzt einen ihm bereits bekannten Versicherten, für den im laufenden Quartal oder im Vorquartal die Karte geprüft wurde, behandelt und der Versicherte angibt, dass keine Änderung eingetreten ist.

  15. Bleibt die Videosprechstunde weiter kostenlos bei Doctolib?
    Die Videosprechstunde wird bis 31.3.2022 weiterhin kostenlos zur Verfügung stehen. Ab 01.04.2022 liegen die Kosten bei 49 € inkl. MwST. pro Monat pro Behandler.

  16. Wenn ich den Patienten in der Praxis sehe und die 18211 abrechne, kann ich keine weiteren Termine als Videosprechstunde abrechnen. Ist das richtig?
    Die (orthopädische) Grundpauschale ist nur 1x im Quartal berechnungsfähig. Bei weiteren Kontakten, unabhängig ob in der Praxis oder in der Videosprechstunde ist diese leistung nicht mehr berechnungsfähig. Sofern weitere Kontakte in der Videosprechstunde stattfinden ist die GOP 01450 anzusetzen und ggf. weitere erbrachte Leistungen an diesem Tag.

  17. Bei unbekannte Patienten wird die Chipkarte nicht eingelesen. Muss ich dann doch ein Ersatzverfahren anlegen?
    Der Versicherte bestätigt mündlich das Bestehen des Versicherungsschutzes, die Unterschrift entfällt. Die Praxis erhebt dabei die Versichertendaten und rechnet im Ersatzverfahren ab. Das Verfahren findet keine Anwendung, wenn der Arzt einen ihm bereits bekannten Versicherten, für den im laufenden Quartal oder im Vorquartal die Karte geprüft wurde, behandelt und der Versicherte angibt, dass keine Änderung eingetreten ist.

  18. Wird der Technikzuschlag automatisch von der KV zugesetzt?
    Die GOP 01450 muss aktiv von der Praxis am Behandlungstag eingetragen werden.

  19. Ist es richtig, dass ich dann nur die GOP 01450 ohne Angabe einer weiteren Ziffer eingebe?
    Sofern an diesem Tag keine weitere Ziffer möglich ist (z.B. wenn die Grundpauschale bereits abgerechnet worden ist), ist nur die GOP 01450 anzusetzen.

  20. Wann ist es möglich, die GOP 01434 einzugeben?
    Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte können diese Leistung bis zu sechs Mal im Arztfall bei Gesprächen von mindestens fünf Minuten mit dem Patienten oder einer Bezugsperson ansetzen. Dies ist also auch mehrmals an einem Tag erlaubt. Die GOP 01434 ist als Zuschlag möglich bei telefonischer Beratung zur GOP 01435, direktem Arzt-Patienten-Kontakt bzw. Video-Kontakt zur Versichertenpauschale (03000/04000) oder direktem APK/Video-Kontakt zur Grundpauschale für Patienten mit chronischen Schmerzen (30700).

Gerne halten wir für Sie witere Webinare ab. Kommen Sie diesbezüglich mit Vorschlägen zu Inhalten und Themen auf uns zu und nutzen Sie die Kommentarfunktion. Wir freuen uns über die Zusammenarbeit mit Ihnen.

 

Sie nutzen die Doctolib Videosprechstunde noch nicht, möchten aber ein Beratungsgespräch bzw. diese einrichten? 

Buchen Sie gerne einen Termin unter den entsprechenden Links oder installieren Sie sich die Videosprechstunde selbständig. 

Vielen Dank für Ihre Teilnahme an unserer letzten Online-Schulung. Wir freuen uns auf das nächste Mal!

 

Rebecca von Doctolib

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