Basiswissen & Abrechnungstipps für die Videosprechstunde

Liebe Community,

 

wie Sie wissen, bleibt die Videosprechstunde noch bis April 2022 kostenlos. Deshalb möchten wir Sie nun so gut es geht unterstützen, die Videosprechstunde gekonnt in Ihrer Praxis einzusetzen und zugleich gebührenkonform und korrekt abzurechnen, um alle Potenziale bestmöglich auszuschöpfen.

 

Seit Mai ist BFS health finance unser offizieller Partner im Bereich der Videosprechstunde. Die Experten unterstützen Praxen nun schon seit drei Jahrzehnten bei dem gesamten Zahlungsfluss, von der Rechnungsstellung über die Buchung bis hin zum Ausfallschutz. Als Ergänzung zu unserem E-Book, erhalten Sie in zwei informativen Videos alle wichtigen Informationen rund um den Einsatz und die Abrechenbarkeit der Videosprechstunde nach EBM und GOÄ!

 

 

Basiswissen Videosprechstunde

 

Wussten Sie, dass mit der Videosprechstunde eine zusätzliche Vergütung pro Kontakt möglich ist? Denn anders als bei einer Telefonsprechstunde, wird jeder Kontakt in der Videosprechstunde mit einem Technikzuschlag in Höhe von 4,39 € (40 Punkte) gefördert. Zusätzlich erhält jede Praxis eine Anschubförderung.

 

Lernen Sie in diesem Video weitere Unterschiede der Videosprechstunde im Vergleich zu einer klassischen Vor-Ort-Sprechstunde bzw. einer Telefonsprechstunde kennen und erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um die zusätzlichen Vergütungen zu erhalten und die Videosprechstunde korrekt einzusetzen.

 

 

 

 

Abrechnung der Videosprechstunde:

 

Fehlt es Ihnen noch an konkreten Leistungen, die über die Videosprechstunde abrechnungsfähig sind und fragen Sie sich, welche Honorarpotenziale, wie Zuschläge und Förderungen möglich sind? In dem zweiten Video erfahren Sie, dass eine sogenannte Pseudo-GOP nötig wird, wenn ein Patient in einem Quartal ausschließlich per Videosprechstunde behandelt wird. Kommt der Patient in diesem Quartal nicht mehr in die Praxis, wird durch die Kassenärztliche Vereinigung ein fachgruppenspezifischer prozentualer Abschlag auf die Pauschale bzw. auf den Zuschlag vorgenommen. 

 

Erfahren Sie außerdem, ob für die Behandlung im Rahmen der Videosprechstunde ein separater bzw. neuer Behandlungsschein generiert werden muss und wie Sie auch unbekannte Patienten über die Videosprechstunde behandeln werden können. Dabei werden sowohl GKV & GOÄ berücksichtigt.

 

 

 

Sind dennoch Fragen zur Abrechnung der Videosprechstunde offen geblieben?

BFS health finance steht Ihnen gerne zur Seite!BFS-Logo_Weiß.png

 

 

Viele Grüße

Ihr Doctolib Team

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