Neue Schieberegler bei der Ausstellung des digitalen Impfzertifikats

Liebe Community,

 

in den vergangenen Wochen gab es viel Verwirrung um die richtige Ausstellung der digitalen COVID-19-Zertifikate sowie der korrekten Darstellung des Impfstatus. 

 

Im Dezember 2021 hat die EU-Kommission eine Anpassung der Regeln für die Impfreihenfolge verabschiedet, die es erlaubt, Auffrischungsimpfungen (Booster) eindeutig identifizieren zu können. Anfang Februar wurde dann die Darstellung der Impfreihenfolge umgestellt, um auch den Impfstatus von COVID-19 genesener Personen sowie Personen, die mit dem Johnson & Johnson-Impfstoff geimpft wurden, schneller erkennen zu können.

 

Für die Abbildung der Impfreihenfolge für Auffrischungsimpfungen gilt nun

 

  • "3/3"für eine Auffrischungsimpfung, die einer 2-dosigen Grundimmunisierungsimpfung (BioNTech, Moderna, AstraZeneca, Novavax) folgt
  • "3/1" für eine Auffrischungsimpfung, die einer Immunoptimierungsimpfung ("2/1") einer 1-dosigen Grundimmunisierungsimpfung (Johnson & Johnson) folgt
  • "2/1" für eine Auffrischungsimpfung, die einer Genesenenimpfung (einmalige Impfung nach Genesung) folgt.



Achtung: Der nachfolgende Teil richtet sich lediglich an die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie die offiziellen COVID-19-Impfzentren, die laut dem RKI und IBM die digitalen Impfzertifikate über Doctolib ausstellen dürfen.

 

Damit Sie weiterhin in nur wenigen Klicks ein digitales Impfzertifikat ausstellen können, möchten wir Ihnen den aktuellen Prozess näher erklären. 

 

Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen

 

Für vollständig geimpfte Personen mit einem mRNA-Impfstoff oder AstraZeneca bleibt alles wie bisher. 

 

Sobald der Terminstatus auf "Entlassung" angepasst wird, erscheint unten in der Terminkarte die Option Impfzertifikat anfragen. Überprüfen und vervollständigen Sie ggf. die Patienteninformationen und fragen Sie das Impfzertifikat über den Button "Bestätigen und anfragen" an. 



Von COVID-19 genesene Personen

 

Bei der Ausstellung der Impfzertifikate für genesene Personen ist es wichtig, zu welchem Zeitpunkt die Infektion erfolgte, also vor dem Abschluss der Grundimmunisierung oder danach. Denn davon hängt ab, welche Nummerierung das Impfzertifikat haben wird.

 

Bisher wurde die Grundimmunisierung bei ungeimpften Personen, die an COVID-19 erkrankt und dann einmal geimpft waren, als Impfung „1/1“ und die Auffrischung als „2/2“ dokumentiert. Somit musste zusätzlich das digitale Genesenenzertifikat vorgewiesen werden, um zu verdeutlichen, warum das Impfzertifikat trotz Auffrischung nicht die Nummerierung „3/3“ angezeigt hat.

 

Ab sofort können die Zertifikate so ausgestellt werden, dass der Booster in diesen Fällen korrekt dokumentiert wird. Bei Betätigung des Schiebereglers "Genesen", zeigt das Zertifikat ab sofort

  • bei zweiter Impfung (mit einem beliebigen Impfstoff) "1/1" an
  • bei dritter Impfung (mit einem beliebigen Impfstoff) "2/1" an

 

COVID-Zertifikat genesen.png

 

 

Mit Janssen geimpfte Personen

 

Die erste Impfung mit Johnson & Johnson wird als Impfung „1/1“ angezeigt. Aufgrund der Änderungen durch die EU-Verordnung wurde bei der Ausstellung der Impfzertifikate der neue Schieberegler "Erstimpfung mit Janssen" hinzugefügt. Wird dieser bei der Ausstellung betätigt, zeigt das Zertifikat nun

  • bei zweiter Impfung (mit einem beliebigen Impfstoff) "2/1" an
  • bei dritter Impfung (mit einem beliebigen Impfstoff) "3/1" an

 

COVID-Zertifikat Janssen.png

 

 

 

Haben Sie weitere Fragen zu der Abbildung der Impfreihenfolge? Kommentieren Sie gerne diesen Artikel! Für weitere Informationen zur zweiten Auffrischungsimpfung erhalten Sie hier.

 

Viele Grüße

Evelin

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