Tipps zur Nutzung und richtigen Abrechnung der Videosprechstunde

Die Videosprechstunde ist mittlerweile ein fester Bestandteil des Leistungsangebots in deutschen Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen. Viele Ärzt:innen haben die digitale Sprechstunde zu Beginn der COVID-19-Pandemie eingeführt, um die Patientenversorgung weiterhin aufrecht zu erhalten, mögliche Ausfälle zu kompensieren sowie das Patientenaufkommen in den Praxen so gering wie möglich zu halten. Mittlerweile haben Ärzt:innen und Patient:innen auch die vielen weiteren Vorteile der Videosprechstunde erkannt und nutzen die digitale Konsultation immer häufiger. Das bestätigen auch neueste interne Doctolib-Zahlen: Mehr als 13 Millionen Videosprechstunden wurden seit Januar 2020 über Doctolib in Deutschland und Frankreich vereinbart. (1)

 

Wann ist die Videosprechstunde in Ihrer Praxis sinnvoll?

Die Videosprechstunde ersetzt natürlich keine physische Untersuchung, kann aber als Erstkontakt, zur Klärung von Fragen und zur Ausstellung von Krankschreibungen gut genutzt werden. Weitere Anwendungsmöglichkeiten für verschiedene Fachrichtungen sind u. a.:

 

Allgemeinmedizin

  • Symptombesprechung: besonders in Grippe- und Pandemiezeiten hilft dies, Patient:innen zu beruhigen und das weitere Vorgehen/ die weitere Behandlung zu planen
  • Besprechung von Heil- und Medikationsplänen
  • Versorgung von Risikopatient:innen und chronisch Kranken

Gynäkologie

  • Beratung, u. a. zu Verhütungsmitteln, Schwangerschaft und Kinderwunsch, zur Geburt und Periduralanästhesie (PDA) 
  • Besprechung von Ergebnissen z. B. der Krebsvorsorge oder von Röntgenuntersuchungen
  • Beratung bei chronischen Erkrankungen, z. B. Endometriose
  • Verlaufsgespräch bei Schmerztherapiepatient:innen

Dermatologie

  • Beratung zu und Begutachtung von Allergien und Ausschlägen
  • Besprechung der Fortführung einer begonnenen Therapie
  • (Folge-)Behandlung chronischer Patient:innen, z. B. Schuppenflechte, Neurodermitis, Akne
  • Nachbesprechung kleiner chirurgischer Eingriffe, z. B. Narbenkontrolle

Orthopädie

  • Besprechen von orthopädisch-traumatologischen Befunden (z. B. MRT, Röntgen)
  • Besprechung von OP-Terminen, z. B. Terminierung, Vorbesprechung, Nachbesprechung
  • Postoperative Kontrolle von Wunden und/oder der Gelenkbeweglichkeit bzw.
  • Beobachtung der Wundheilung nach einer Operation oder einem Unfall

Zahnmedizin

  • Einschätzung zu akuten Fällen
  • Besprechung von Befunden und Kostenplänen
  • Beratung zu Zahnersatz

Besonders in Grippe- und Pandemiezeiten bieten Videosprechstunden die Möglichkeit, das Ansteckungsrisiko in den Wartezimmern von Praxen zu reduzieren. Seit 2020 ist auch die Krankschreibung per Videosprechstunde möglich. Hierbei dürfen jedoch nur bekannte Patient:innen per Videosprechstunde krank geschrieben werden, deren Krankheitsbild auch per Video „untersucht” werden kann. Dies können beispielsweise Erkältung, Menstruationsbeschwerden, Blasenentzündung oder Migräne sein.

 

Auch die Behandlung/ Beratung von neuen Patient:innen ist per Videosprechstunde möglich. In unserem Praxisratgeber „Die Videosprechstunde gekonnt nutzen” erläutern wir die organisatorischen Maßnahmen, die Sie bei Neupatient:innen und einer Video-Erstkonsultation beachten und einhalten sollten. Darüber hinaus haben wir Ihnen darin Tipps, wie Sie die Videosprechstunde in Ihrer Praxis einführen und einen Arbeitsplatz einrichten können.

 

Abrechnung der Videosprechstunde leicht gemacht

Telemedizinische Abwicklungen können sowohl für Kassenpatient:innen als auch Privatpatient:innen abgerechnet werden. In unserem Praxisratgeber „Abrechnung der Videosprechstunde - Gekonnt einsetzen, korrekt abrechnen”, erhalten Sie eine Einführung, worauf Sie besonders in Punkto Datenschutz und Aufklärungspflicht achten sollten, einen detaillierten Überblick zur Vergütung, u. a. mit den unterschiedlichen Zuschlägen nach EBM und eine Auflistung der einzelnen infrage kommenden GOÄ-Ziffern, der Ihnen die Abrechnung erleichtern soll. Die Version aus dem Oktober 2021 erhält auch alle Aktualisierungen zu Laufzeiten bestimmter GOP, z. B. der GOP 01444 zur Berechnung der Authentifizierung von Patient:innen.

 

Als Ergänzung zu unserem E-Book, finden Sie in der Doctolib Community zwei informative Videos mit der Abrechnungsberaterin bei BFS health finance, Laura Sperling, die alle wichtigen Informationen rund um den Einsatz und die Abrechenbarkeit der Videosprechstunde nach EBM und GOÄ vorstellt. Weitere Fragen und Antworten zur Abrechnung der Videosprechstunde finden Sie in diesem Artikel.

 

Die Doctolib-Videosprechstunde

Nutzen Sie die Vorteile der zertifizierten Videosprechstunde von Doctolib noch bis zum 31.03.2022 kostenlos. (1)

 

(1) Die Doctolib-Zahlen auf dieser Seite entsprechen den konsolidierten Zahlen der Gruppe. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 15.10.2021.

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