Bundesgesundheitsministerium verschiebt verpflichtende Einführung des E-Rezepts

Ab dem 01. Januar 2022 sollte das E-Rezept in Deutschland für die Arztpraxen verpflichtend sein, doch nun hat das Bundesgesundheitsministerium die verpflichtende Einführung auf zunächst unbekannte Zeit verschoben. Dies geht aus einem Brief des Bundesgesundheitsministeriums an die Gesellschafter der gematik GmbH hervor.(1) 

 

Grund für die Verschiebung der Einführung des elektronischen Rezepts sei u. a., dass die bisher durchgeführten Feldtests zur Nutzung des E-Rezept nicht ausreichen würden. Denn bislang seien lediglich 42 E-Rezepte der am Test teilnehmenden Arztpraxen abgerechnet worden. Ein sicherer Betrieb könne daher derzeit noch nicht garantiert werden. Die Erprobung des E-Rezepts soll nun ausgeweitet werden. Das Bundesgesundheitsministerium, mit 51 % Mehrheitsgesellschafter der gematik, reagiert so auf Bedenken, die andere Gesellschafter, u. a. die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband, zuletzt geäußert hatten.(1) Auch wenn die Ergebnisse der Testphase, die seit Anfang Dezember 2021 bundesweit läuft, noch ausstehen und mit einer gesteigerter Teilnehmerzahl gerechnet wird, wird befürchtet, dass die technischen Systeme, die für die Nutzung des E-Rezepts erforderlich sind noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen. Diese technische Verfügbarkeit ist jedoch Grundvoraussetzung für die Einführung des elektronisches Rezepts (§ 360 Abs.1 SGB V).(2) 

 

Das Bundesgesundheitsministerium erhöht den Druck auf die Mitgesellschafter, die Rahmenbedingungen für die E-Rezept-Einführung schnell zu realisieren. Ein konkretes Datum, wann das E-Rezept nun verpflichtend wird, nennt das BMG aktuell nicht. Zunächst wird der kontrollierte Test- und Pilotbetrieb weiter ausgeweitet, dann würde die Einführung in einem noch zu definierenden Roll-Out-Verfahren erfolgen. Zum Ende des Briefes appelliert das BMG nochmal, dass alle Gesellschafter gemeinsam für die Einführung des E-Rezepts verantwortlich seien und diese zusammen vorantreiben müssten.(2)

 

Quellen: 
  1. Apotheke adhoc (zuletzt abgerufen am 21.12.2021 unter https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/bmg-sagt-e-rezept-einfuehrung-ab/)
  2. Deutsche Apothekerzeitung (zuletzt abgerufen am 21.12.2021 unter https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/12/20/bmg-e-rezept-start-auf-unbestimmte-zeit-verschoben)
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Update zum E-Rezepts: gematik-Gesellschafter geben nächste Schritte zur Einführung bekannt! 

 

In einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung stellt die gematik nach der Verschiebung der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts im Dezember 2021 nun die weiteren Schritte vor. Für die im vergangenen Jahr verlängerte Testphase des E-Rezepts wurden zusätzliche Qualitätskriterien definiert. Diese sehen u. a. vor, dass mindestens 30.000 E-Rezepte während der Testphase abgerechnet werden müssen (zur Erinnerung: In der bisherigen Testphase wurden lediglich 42 E-Rezepte abgerechnet.). Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen wird zudem die Zusammenarbeit zwischen den Krankenkassen und den Apotheken intensiviert. So sollen technische Fehler bei der Abrechnung und somit eine Verweigerung der Zuschläge bzw. der Erstattung von Arzneimitteln, die durch Apotheker:innen bereits abgegeben wurden, vermieden werden. Ebenso wird der Austausch zwischen allen beteiligten Instanzen hinsichtlich Datenlage, Ausstattungsgrad und Einsatzbereitschaft verstärkt.

 

Sobald die Testphase erfolgreich beendet wurde, wird das E-Rezept flächendeckend eingeführt. Wann genau dieser Zeitpunkt erreicht werden soll, geht aus der Pressemitteilung der gematik nicht hervor. Wir werden Sie natürlich weiterhin über Neuigkeiten zum Thema informieren!

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